Die Mitgliederversammlung des Fördervereins des Evangelischen Kindergartens Hasten hat in ihrer Sitzung am 27.11.2018 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
Beitragsordnung für den Förderverein des Evangelischen Kindergartens Hasten
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtung der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§2 Solidaritätsprinzip
Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.
§ 3 Beschlüsse
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags. Dieser gilt für die Zukunft bis zum 30.09. des Folgejahres. Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr. Der festgesetzte Beitrag wird jeweils zum 01.10. eines jeden Jahres erhoben und ist mit diesem Zeitpunkt fällig. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 4 Beitrag
- Der Beitrag beträgt 15,00€ pro Kindergartenjahr (01.08. – 31.07.). Die freiwillige Zahlung eines höheren Beitrags ist jederzeit möglich und muss dem Vorstand schriftlich angezeigt werden. Eine Reduktion auf den festgesetzten Mindestbeitrag kann zum Ende eines jeden Geschäftsjahres erfolgen.
- Der Mitgliedsbeitrag wird durch SEPA-Mandat zum 01.10. eines jeden Jahres vom Girokonto des jeweiligen Mitglieds abgebucht. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag. Über die bevorstehende Abbuchung werden die Mitglieder wenigstens sieben Tage vor Abbuchung im Rahmen der Mitgliederversammlung oder per Aushang informiert.
- Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens zum 01.10. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
- Bei Eintritt im Laufe eines Kindergartenjahres nach dem 30.09. wird der Beitrag sofort fällig.
- Anfallende Gebühren aus Lastschriftrückgaben zahlt das Mitglied.
- Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 3,00€ pro Mahnung gegenüber dem Mitglied erhoben.
- Bei Überweisungen sind im Verwendungszweck der Vor- und Nachnamen des Mitglieds anzugeben (Bsp.: Max Mustermann, Jahresbeitrag (JJJJ)).
- Die Mitglieder sind verpflichtet dem Vorstand Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Mitgliedes.
§ 5 Befugnisse des Vorstands
- Diese Beitragsordnung kann bei dringender Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Etwaige Änderungsbeschlüsse sind der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorzulegen.
- In besonderen Härtefällen kann durch Vorstandsbeschluss von den Regelungen der Beitragsordnung abgewichen werden.
§ 6 Vereinskonto
Kontoinhaber: Förderverein des Evangelischen Kindergartens Hasten e.V.
IBAN: DE51 3405 0000 0012 1068 37
BIC: WELADEDRXXX
Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden als Zahlung nicht anerkannt.
§ 7 Spenden und Spendenbescheinigungen
Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Vereinsziele sind Spenden erwünscht. Spendenbescheinigungen werden am Jahresende gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ausgestellt.
§ 8 Bekanntgabe
(1) Die Beitragsordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung wird im Kindergarten ausgehängt und ist den Mitgliedern so jederzeit zugänglich. Wird eine Änderung der Beitragsordnung durch die Mitgliederversammlung beschlossen, wird sie allen Mitgliedern in ihrer neuen Fassung mit dem Protokoll der Versammlung per Email zugesandt, sofern diese angegeben wurde.
(2) Mitglieder, die dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich.
§ 9 Gültigkeit
Die Beitragsordnung wurde am 27.11.2018 auf der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen und tritt mit Gründung des Vereins in Kraft.